Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht entstand 1976 durch die Zusammenlegung mehrerer Kleininstitute, zunächst mit der Bezeichnung „Institut für Bürgerliches Recht“.
Seit Juni 1999 führt es die heutige Bezeichnung, die den weiten Tätigkeitsbereich widerspiegelt: Die Mitglieder des Instituts vertreten in Forschung und Lehre nicht nur das gesamte österreichische Bürgerliche Recht (oder „Zivilrecht“), sondern auch das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht, das europäische Privatrecht, das internationale Handelsvertragsrecht sowie die Privatrechtsvergleichung. Auch Disziplinen übergreifende Forschungsperspektiven werden verfolgt: z.B. Verfassungsrecht, Ökonomie, Psychologie und Sprachwissenschaft.
Seit Oktober 2012 wird mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Forschung und der Universität Graz das Projekt der engen Kooperation in Forschung und Lehre mit dem European Center for Tort and Insurance Law (ECTIL) und dem European Tort Law Institute (ETL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften durchgeführt.
Das Institut betreibt seit 2012 ein Fakultäts-Zentrum für Europäischen Privatrecht (ZEP oder CEPL), in dessen Rahmen die Forschungsleistungen aller Fakultätsmitglieder im Bereich des Europäischen Privatrechts gebündelt und neue Initiativen gesetzt werden.
Die Forschungsleistungen der Institutsmitglieder sind in Universitäts- und Fakultätsschwerpunkte eingebunden. Das breite Interessenspektrum seiner Mitglieder macht das Institut zum attraktiven Kooperationspartner für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Kontakt
Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Universitätsstr. 15/D4, B4
A-8010 Graz
Institutsleitung
Monika Hinteregger
Universitätsstraße 15/D4
Zi. 015D-04-0013