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Teilnahmekriterien

Die Teilnahme bzw. Mitgliedschaft am Doktoratsprogramm (DP) steht (zukünftigen) DoktorandInnen, die im Bereich des Europäischen Privatrechts eine hochwertige Dissertation verfassen möchten, offen. Eine schriftliche Bewerbung ist notwendig (s. Punkt "Bewerbung").

Die Entscheidung über die Aufnahme in das DP erfolgt im Anschluss an die Verteidigung des Dissertationsprojektes, § 6 Doktoratsstudienplan 2009 (= Curriculum).

Die Studierenden haben in vier, in der Regel aufeinanderfolgenden, Semestern am zweistündigen Doktoratskolloquium (DQ) des Instituts für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht aktiv teilzunehmen.

Die Studierenden haben im Rahmen des Spezialisierungsfaches (§ 9 des Curriculums für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften) drei Seminare zu absolvieren. Im Rahmen des DP werden nur solche Seminare angerechnet, die eine mündliche Präsentation und eine schriftliche Seminararbeit umfassen.

Die DoktorandInnen können an maximal zwei Doktoratsprogrammen teilnehmen.

Eine allfällige Unterbrechung sowie ein Abbruch der Doktorarbeit und/oder ein Ausstieg aus dem DP ist dem Sprecher innerhalb von vier Wochen zu melden.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Zertifikat über das Dekanat (ohne Notenangabe) ausgestellt.

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