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Anmeldung / Eingangsvoraussetzungen

 

Bewerbung und Anmeldung

 

BEWERBUNGEN
für den Zivilrechts-Moot Court im Studienjahr 2023/24 waren
bis zum 11.09.2023 möglich!

Das Anmeldefenster für den Jahrgang 2024/25
wird im Sommer 2024 geöffnet!

 

Voraussetzung für die Teilnahme am Moot Court sind die Absolvierung der zentralen Prüfungen aus Bürgerlichem Recht einschließlich Internationalem Privatrecht (vorzugsweise:) und bzw. (erst in zweiter Linie:) oder Zivilgerichtliches Verfahren. Erforderlich und ausdrücklich erwünscht sind sehr gute Kenntnisse sowohl des bürgerlichen Rechts als auch des zivilgerichtlichen Verfahrensrechts (allenfalls auch durch intensives Parallelstudium während des laufenden Semesters) sowie – vor allem – die Bereitschaft zu überdurchschnittlichem Engagement.

Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt ausschließlich im Wege eines Bewerbungsverfahrens, das jeweils nur im Sommer stattfindet! InteressentInnen für den Zivilrechts-Moot Court im WS 2023/24 waren bis zum 11.09.2023 aufgefordert, ein Bewerbungsschreiben (!) mit aussagekräftigem Betreff an zivilrecht(at)uni-graz.at (Sekretariat) zu senden. Dieses sollte neben Vor- und Zunamen und Matrikelnummer alle Noten (VP, FP, KS) aus Bürgerlichem Recht und aus Zivil­verfahrensrecht ausweisen (möglichst mit Notennachweis) und vor allem auch die besondere Mo­­ti­vation und Qualifikation der/des Interessentin/-en für den Zivilrechts-Moot Court darstellen.

Das Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2023/24 ist der 11. September 2023

Die Zulassung zum Moot Court erfolgt nach einem auf der Qualifikation der Be­werberInnen basierenden Reihungsverfahren, die besten 12 BewerberInnen werden zum Moot Court zugelassen. Die Verständigung betreffend die Zulassung zur Lehrveranstaltung erfolgt rechtzeitig vor Beginn des WS 2023/24.

Kontakt:

ao.Univ.-Prof. Dr.

Ulfried Terlitza

Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht



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