Anmeldung / Eingangsvoraussetzungen
Bewerbung und Anmeldung
BEWERBUNGEN
für den Zivilrechts-Moot Court im Studienjahr 2022/23 sind
NUR MEHR BIS ZUM 12.09. MÖGLICH!
Voraussetzung für die Teilnahme am Moot Court sind die Absolvierung der Fachprüfungen Bürgerliches Recht einschließlich Internationales Privatrecht (vorzugsweise:) und bzw. (erst in zweiter Linie:) oder Zivilgerichtliches Verfahren. Erforderlich und ausdrücklich erwünscht sind sehr gute Kenntnisse sowohl des bürgerlichen Rechts als auch des zivilgerichtlichen Verfahrensrechts (allenfalls auch durch intensives Parallelstudium während des laufenden Semesters) sowie – vor allem – die Bereitschaft zu überdurchschnittlichem Engagement.
Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt ausschließlich im Wege eines Bewerbungsverfahrens, das jeweils nur im Sommer stattfindet! InteressentInnen für den Zivilrechts-Moot Court im WS 2022/23 sind ab Juli 2022 und bis zum 12.09.2022 aufgefordert, ein Bewerbungsschreiben (!) mit aussagekräftigem Betreff an zivilrecht(at)uni-graz.at (Sekretariat) zu senden. Dieses sollte neben Vor- und Zunamen und Matrikelnummer alle Noten (FP, KS) aus Bürgerlichem Recht und aus Zivilverfahrensrecht ausweisen (möglichst mit Notennachweis) und vor allem auch die besondere Motivation und Qualifikation der/des Interessentin/-en für den Zivilrechts-Moot Court darstellen.
Das Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2022/23 ist der 12. September 2022!
Die Zulassung zum Moot Court erfolgt nach einem auf der Qualifikation der BewerberInnen basierenden Reihungsverfahren, die besten 12 BewerberInnen werden zum Moot Court zugelassen. Die Verständigung betreffend die Zulassung zur Lehrveranstaltung erfolgt rechtzeitig vor Beginn des WS 2022/23.
Kontakt:
Ulfried Terlitza
Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht