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Moot Court-Lehrveranstaltung

 

Zivilrechtliches Prozesstraining und Grazer Vorrunde

Die Stoßrichtung der Grazer Moot Court-Lehrveranstaltung, die im WS 2006/07 als Seminar ins Leben gerufen wurde, ist, wie sich schon aus dem Namen der Lehrveranstaltung (im WS 2023/24: Ladeck/Painsi/Terlitza, „Zivilrechtliches Prozesstraining I und II (Moot Court aus Zivilrecht 2022/23)“, LV-Nr. 207.701 und 207.702; nähere Informationen zu den Moot Court-Lehrveranstaltungen im WS 2023/24 ergehen an die TeilnehmerInnen) ergibt, eine zweifache:

Die in zwei aufeinander aufbauenden Teilen angebotene Lehrveranstaltung – Achtung: Der Moot Court wird in Graz stets nur im Wintersemester abgehalten! – soll sich nämlich gerade nicht darauf beschränken, einen bloßen Rahmen für die Grazer Vorrunde des Zivilrechts-Moot Courts abzugeben und lediglich der Ermittlung des Grazer Teams für das Bundesfinale zu dienen.

Vorrangiger Zweck der Lehrveranstaltung ist es vielmehr zunächst, allen TeilnehmerInnen ein zivilrechtliches Prozesstraining zu ermöglichen, ihnen Gelegenheit zu geben, das vorhandene Theoriewissen im materiellen Zivilrecht und im Zivilverfahrensrecht sinnvoll zu verknüpfen und erstmals realitätsnah zur Anwendung zu bringen.

Aus diesem Grund ist der Ablauf der (beiden) Lehrveranstaltung(en) inhaltlich in drei Abschnitte gegliedert, die jeweils einer Instanz eines Zivilprozesses gewidmet sind. Die TeilnehmerInnen der Moot Court-Lehrveranstaltung durchlaufen so alle drei Instanzen eines Zivilprozesses und haben sich in jedem Abschnitt schriftlich wie auch mündlich zu bewähren. Durch Theorieblöcke, Übung und qualifiziertes Feedback sammeln sie Wissen, Erfahrung und Routine. Derart vorbereitet gehen die TeilnehmerInnen in den letzten Abschnitt der Lehrveranstaltung, welcher der dritten Instanz gewidmet ist – erst in diesen dritten Abschnitt ist die Grazer Vorausscheidung zum bundesweiten Zivilrechts-Moot Court eingebettet.

Über die geschilderten Chancen hinaus, die sich nicht nur aus der fächerübergreifenden Perspektive und der Möglichkeit des „Übens mit Fangnetz“ ergeben, sind die mannigfachen Praxisbezüge hervorzuheben, die der Moot Court bietet, etwa durch renommierte Grazer Anwaltskanzleien als Teambetreuer, hochqualifizierte Gastvortragende oder den Besuch „echter“ Gerichtsverhandlungen. Die Schulung der rhetorischen Fähigkeiten und des fallbezogenen Arbeitens nützt freilich nicht nur künftigen AnwältInnen, sie ist für jeden Juristenberuf wertvoll.

Kurz: Wer über ausgezeichnete Kenntnisse des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts verfügt, sich neben der fachlichen auch der rhetorischen Herausforderung dieses Kombinationsfaches zu stellen bereit ist und schließlich, das soll nicht verschwiegen werden, überdurch­schnittliches Engagement nicht scheut, wird von einer Teilnahme am Moot Court vielfältig profi­tieren!

Kontakt:

ao.Univ.-Prof. Dr.

Ulfried Terlitza

Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht



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