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Zivilrechts-Moot Court

 

Der Franz von Zeiller-Moot Court aus Zivilrecht –
Eine österreichweite Wettbewerbsserie (2)


Bereits zum zwanzigsten Mal fand im Studienjahr 2022/23 der bundesweite Zivilrechts-Moot Court, der Franz von Zeiller-Moot Court aus Zivilrecht, statt und er findet auch jetzt seine würdige Fortsetzung. An dieser Wettbewerbsserie beteiligen sich alle österreichischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten (Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien) und die Wirtschafts­uni­versität Wien. In den ersten Jahren noch als „Austrian Moot Court Competition“ in Zusammenarbeit mit ELSA Austria veranstaltet, wird der Zivilrechts-Moot Court seit dem Studienjahr 2011/12 allein von den beteiligten Fakultäten/Universitäten organisiert und ausgerichtet.

Prämisse des Moot Courts aus Zivilrecht ist ein (freilich fiktiver, wenn auch realistisch geführter) Zivilprozess in dritter Instanz. Ausgangsbasis des Wettbewerbs sind daher jeweils Entscheidungen zweitinstanzlicher Gerichte, gegen welche die Studierenden in Teams zu drei Personen und unter Beachtung aller Regeln des Zivilprozessrechts vor dem „Obersten Gerichtshof“ anzukämpfen haben. Dabei haben die Teams, die auch durch ausgewählte juristische PraktikerInnen betreut werden, zunächst fristgerecht entsprechende Schriftsätze zu erarbeiten und dann im Rahmen der Finalverhandlungen, als Höhepunkt des Wettbewerbes, auch mündlich ihre Argumente möglichst überzeugend zu präsentieren.

Der bundesweite Zivilrechts-Moot Court erstreckt sich jeweils über ein ganzes Studienjahr: Das Wintersemester ist den lokalen Vorrunden an den beteiligten Fakultäten gewidmet, die Siegerteams aus den Vorrunden vertreten dann ihre Heimatfakultät beim Bundesfinale, das im Sommersemester stattfindet.


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(2) Siehe auch den Eintrag in Wikipedia:
de.wikipedia.org/wiki/Franz-von-Zeiller-Moot-Court_aus_Zivilrecht.

Kontakt:

ao.Univ.-Prof. Dr.

Ulfried Terlitza

Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht



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