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Mittwoch, 01.10.2014

Forschungsprojekt: Vertragsentscheidungen von Verbrauchern zwischen Recht und Psychologie

 

Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger, Institut für Zivilrecht, ReWi / ao. Univ.-Prof. Dr. Ursula Athenstaedt, Institut für Psychologie, NaWi / Univ.-Prof. Dr. Martin Arendasy, Institut für Psychologie, NaWi (alle Karl-Franzens-Universität Graz)

Contract Decisions of Consumers between Law and Psychology – a behavioral psychological and neuroscientific analysis of state regulation of consumer decisions

 

(Vertragsentscheidungen von Verbrauchern zwischen Recht und Psychologie – eine verhaltenspsychologische und neurowissenschaftliche Untersuchung der staatlichen Regulierung von Verbraucherentscheidungen)

Projektdauer 10/2014 – 9/2018; gefördert durch die Universität Graz und das BMWF im Rahmen der Ausschreibung „unkonventionelle Forschung“ (450 000 Euro) und das Land Steiermark im Rahmen der Ausschreibung „Zunahme von Nicht-Wissen“ (100 000 Euro).

Verbraucher/innen treffen Entscheidungen, mit denen sie sich vertraglich binden. Die moderne Psychologie zeigt in immer größerer Präzision und Differenzierung, dass das Entscheidungsverhalten der Menschen von einer Vielzahl von Faktoren abhängt und nicht rein rational kontrolliert abläuft. Die Gesetzgeber der EU und der Mitgliedstaaten gehen von einem eindimensionalen, abstrakten, in der Realität nicht zutreffenden Menschenbild aus, dem rationalen homo oeconomicus, und verwenden auf dieses zugeschnittene rechtliche Regeln, mit denen sie das Entscheidungsverhalten der Verbraucher/innen in deren Interesse beeinflussen wollen. Es gibt Grund zu der Annahme, dass die Gesetzgeber damit zumindest teilweise an den Bedürfnissen der Verbraucher/innen und der Unternehmer/innen und an den Zielen ihrer eigenen Rechtsregeln vorbei regulieren. Die Erkenntnisse der Psychologie über menschliches Entscheidungsverhalten werden von der Mikroökonomie bereits massiv eingesetzt, um die Umsätze der Unternehmen zu steigern. In der Beratung der Politik und der Rechtssetzung, dh im Allgemeininteresse, werden sie bisher nur vereinzelt beachtet (zB in der Gesundheitspolitik). Das vorgeschlagene Projekt soll erstmals stabile Grundlagen für die Berücksichtigung der Erkenntnisse der modernen Psychologie in der Rechtssetzung im Bereich des interdisziplinär noch wenig untersuchten Verbrauchervertragsrechts erarbeiten.

Die empirischen Methoden der behavioralen und neurowissenschaftlichen Psychologie werden im Projekt anwendungsorientiert eingesetzt, um durch die Entwicklung und Testung von alternativen Rechtsregeln die rechtliche Regulierung von Verbraucherverhalten im Zusammenhang mit Vertragsentscheidungen näher an die Realität der menschlichen Entscheidungsfindung und die verfolgten Regulierungsziele heranzuführen. Es soll der Nachweis geführt werden, dass bestimmte vorgeschlagene Regelalternativen die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele effektiver umsetzen könnten als die gegenwärtigen Normen. In einem ersten Schritt (Stufe 1) soll festgestellt werden, wie die bestehenden Rechtsregeln (insbesondere über schriftliche Informationskataloge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrechte) sich im Entscheidungsprozess für oder gegen einen Vertragsabschluss tatsächlich auswirken (standardisierte Interviews). Anschließend (Stufe 2) sollen angesichts der erhobenen bzw der bereits bekannten die Entscheidung beeinflussenden Faktoren die bestehenden Regeln sowie alternative Regeln, die mit einem realitätsnäheren Menschenbild arbeiten, experimentell auf ihre Auswirkungen getestet werden. Die Alternativen mit den besten Ergebnissen aus den behavioralen Studien sollen neuro-wissen­schaftlich untersucht werden. Am Ende (Stufe 3) sollen an die Gesetzgebung gerichtete Empfehlungen für alternative Rechtsregeln formuliert werden, deren Effektivität bei der Erreichung der politisch überwiegend anerkannten Schutzziele im Vergleich mit der geltenden Rechtslage erkennbar höher ist.

 

 

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