Das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz teilt in großer Trauer mit, dass em.o.Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Willibald Posch am 31. Juli 2025 nach langer schwerer Krankheit im 79. Lebensjahr verstorben ist.
Willibald Posch war ein Vordenker und Wegweiser. Schon als kaum jemand noch die Zeichen der Zeit erkannte und zu deuten wusste, war es Willibald Poschs inniges Bestreben, Verständnis und Interesse für die internationale Verwobenheit und damit für die Relativität des nationalen Rechts zu vermitteln. Die Selbstverständlichkeit, mit der österreichische Juristinnen und Juristen heute die europäische und internationale Dimension des Rechts wahrnehmen und beachten, geht zu einem großen Teil auf Willibald Poschs Wirken zurück. Seine unzähligen Schriften zum österreichischen Zivilrecht, zum europäischen Privatrecht, zum Internationalen Kaufrecht, zum Kollisionsrecht, zum Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung haben den wissenschaftlichen Diskurs über Jahrzehnte geprägt und bereichert. Mit einer Serie von Sommerschulen hat Willibald Posch von 1992 bis 2002 auch Studierende aus zentral- und süd-/osteuropäischen Ländern an das Europäische Gemeinschaftsrecht herangeführt. Willibald Posch hat der Europäisierung und Internationalisierung des Rechts nicht zuletzt auch faktisch den Weg bereitet. Die Schaffung des damaligen Forschungsinstituts (heute: Instituts) für Europarecht an der Universität Graz schon zu Beginn der 90-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts geht ganz maßgeblich auf Willibald Poschs Initiative zurück, von 1991 bis 1999 war Willibald Posch auch Leiter des neuen Forschungsinstituts. Willibald Posch war Mitglied der Commission on European Contract Law (Lando-Kommission) und hat intensiv am Common Core of European Private Law-Projekt (Trento/Turin) mitgewirkt – beide Foren haben auf europäischer Ebene das Fundament für viele unionsrechtliche Gesetzgebungsakte gelegt.
Willibald Posch hat das Institut und die Fakultät aber auch durch sein langjähriges und prominentes Wirken vor Ort nachhaltig geprägt. Am 1. März 1988 wurde Willibald Posch an der Karl-Franzens-Universität Graz zum ordentlichen Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Privatrechtsvergleichung ernannt. Von 1989 bis 1991, von 1995 bis 1996 und von 2001 bis 2005 war er Vorstand bzw Leiter des Instituts. Das heutige Bild der Grazer Rechtswissenschaftlichen Fakultät gestaltete er von 2001 bis 2004 als Vizestudiendekan, von 2004 bis 2005 als Studiendekan und vor allem in seiner Amtszeit als Dekan von 2005 bis 2011 und darüber hinaus bis zu seiner Emeritierung im September 2014 ganz entscheidend mit.
Willibald Posch wurde für sein beeindruckendes wissenschaftliches und akademisches Werk zu Recht vielfach gewürdigt. Er war Träger zweier Ehrendoktorate, verliehen von den Universitäten Olomouc/Olmütz (2007) und Maribor/Marburg (2015). 2022 erhielt er an seiner alma mater das Ehrenzeichen für Verdienste um die Rechtswissenschaftliche Fakultät und ihm sind zwei umfangreiche Festschriften gewidmet (1996 und 2011).
Willibald Posch wird allen, die ihn kannten, fehlen: Als Wissenschafter, als Gestalter, aber vor allem auch als Mensch. Sie werden sich an sein unbeirrbares Streben nach Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit ebenso gerne erinnern wie an sein lexikalisches Wissen – ob es dabei um Recht, Oper, Literatur, Weltgeschichte, Wein oder geographische Routenführungen ging. Und sie werden seinen feinen und mitreißenden Humor vermissen, seine unvergesslichen Anekdoten aus früheren Universitätstagen und seine Fähigkeit, andere zu begeistern.
Unser aufrichtiges Beileid gilt Willibald Poschs Familie, wir fühlen den schweren Verlust mit Ihnen!
Für das Institut: Ulfried Terlitza