MMag.a iur. Dr. iur. Sabine Ranftl
Der Weg führte Sabine Ranftl nicht direkt zum Recht. Nach dem Studium der Psychologie war sie einige Jahre im Sozialbereich tätig. Doch gerade die Arbeit mit benachteiligten Menschen warf immer wieder rechtliche Fragen auf, die scheinbar niemand beantworten konnte. Daher fasste Sabine Ranftl den Entschluss, sich intensiv mit Recht auseinanderzusetzen und selbst Antworten zu suchen, und begann nebenbei mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Schnell war sie dem Reiz des Rechts erlegen; je weiter und intensiver sie in die Thematik eintauchte, umso mehr war sie davon fasziniert.
Dass diese Begeisterung zu einer Universitätsstelle am Zivilrecht führte, ist wohl dem Zufall zuzuschreiben; übte sie nach Abschluss des Jusstudiums bereits eine Tätigkeit an einer Schnittstelle zwischen Sozialbereich und Recht aus. Über das Stellenangebot ist sie tatsächlich mehr oder weniger gestolpert. Nun kann Sabine Ranftl im Besonderen Dreiecksbeziehungen erforschen: Sie widmet sich der Akzessorietät im Bürgschaftsrecht und damit der Abhängigkeit der Bürgschaft von der zu sichernden Hauptschuld.
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Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
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