Informationen zur Betreuung von Diplomarbeiten
Studienerfolg
Grundvoraussetzung ist die Absolvierung der VO-Prüfung „Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, Schuldrecht, Sachenrecht, Grundzüge des Internationalen Privatrechts“ mit der Note „sehr gut“, „gut“ oder „befriedigend“ sowie der positive Abschluss des Seminars „Methodik und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens“. Zusätzlich wird die Absolvierung einer dem Privatrecht gewidmeten Lehrveranstaltung mit der Note „sehr gut“ oder „gut“ vorausgesetzt. Im Ergebnis soll die Durchschnittsnote der Lehrveranstaltungen im Bürgerlichen Recht mindestens „befriedigend“ ergeben. Im Zusammenhang mit der Themen- und Wartelistenplatzvergabe wird jenen Studierenden der Vorzug gegeben, die eine von Professor Christandl angebotene Lehrveranstaltung mit dem entsprechenden Erfolg abgeschlossen haben.
Themen- und Wartelistenplatzvergabe
Die Studierenden werden bei Interesse gebeten, ungefähr drei Themenvorschläge aus den Arbeitsschwerpunkten der Professur per E-Mail an Professor Christandl zu übermitteln (gregor.christandl(at)uni-graz.at). Der E-Mail sind all jene Prüfungs- und Lehrveranstaltungszeugnisse beizufügen, die den geforderten Studienerfolg dokumentieren.
Es wird gemeinsam ein geeignetes Thema gewählt, worüber im Anschluss ein Exposé (siehe Anleitung und Muster-Exposé) im Ausmaß von etwa 10.000 Zeichen (mit Leerzeichen) zu verfassen ist. Das Exposé hat einen vorläufigen Aufriss der inhaltlichen Struktur der Arbeit, ein repräsentatives Quellenverzeichnis sowie Angaben zur Verfügbarkeit des jeweiligen Wunschthemas (Rechercheergebnisse einer ersten Themenabfrage) zu enthalten. Es soll im Wesentlichen eine Kurzbeschreibung des Wunschthemas, insbesondere der relevanten Fragestellung(en) und eine gedrängte Darstellung des Forschungsstands erfolgen.
Erweist sich das gemeinsam ausgewählte Thema aufgrund der Darstellung im Exposé als geeignet, kann – nach einer allenfalls notwendigen Konkretisierung oder Verbesserung – die endgültige Themenvergabe samt Erteilung der Betreuungszusage erfolgen.
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter/eine wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl dient Ihnen während der Verfassung Ihrer Arbeit als unmittelbare Ansprechperson. Inhaltliche Fragen besprechen Sie mit dem Betreuer Professor Christandl. Für formalwissenschaftliche Fragen (Zitierweise udgl) wenden Sie sich an den jeweiligen wissenschaftlichen Mitarbeiter/die jeweilige wissenschaftliche Mitarbeiterin.
Wurden die Kapazitätsgrenzen hinsichtlich der Betreuung von Diplomarbeiten bereits erreicht, können den Studierenden auf Wunsch Wartelistenplätze zugewiesen werden. Die Zuweisung eines derartigen Wartelistenplatzes stellt jedoch keine verbindliche Betreuungszusage dar.
Sonstiges
Die AZR sind für die Erstellung des Exposés und der Diplomarbeit einzuhalten (siehe dazu Zitierleitfaden). Eine Vorbegutachtung der einzureichenden Diplomarbeit ist nicht vorgesehen. Den Diplomandinnen und Diplomanden wird jedoch die Möglichkeit eröffnet, zehn Seiten („Probekapitel“) ihrer noch nicht eingereichten Diplomarbeit zum Zweck der Durchführung einer inhaltlichen sowie formalwissenschaftlichen Kontrolle zu übermitteln (aber: keine Plagiatsprüfung!). Dieses Angebot sollte in einem möglichst frühen Stadium der Diplomarbeitserstellung wahrgenommen werden, damit die Ergebnisse der genannten Kontrolle mit Blick auf den weiteren Arbeitsprozess berücksichtigt werden können.
Im Übrigen wird um Mitteilung des Bearbeitungsfortschritts in regelmäßigen zeitlichen Abständen gebeten (E-Mail, Sprechstunde oder Videokonferenz). Näheres hierzu ist individuell zu vereinbaren. Die Diplomarbeit ist rein elektronisch einzureichen. Eine gedruckte Version der online eingereichten Diplomarbeit ist nicht notwendig.
Stand: März 2026, Univ.-Prof. Dr. Gregor Christandl, LL.M. (Yale)