Rechtspanorama - Parkplatzabzocke: Besitzschutz zwischen Recht und Missbrauch
Ein Rückblick auf die Diskussionsrunde vom 10. November 2025, die von Sebastian Schwamberger in Kooperation mit der "Presse" im Rahmen des Rechtspanoramas veranstaltet wurde
Ass.-Prof. Dr. Sebastian Schwamberger, LL.M., veranstaltete am 10.11.2025 gemeinsam mit der Tageszeitung "Die Presse" ein Rechtspanorama zum Thema "Parkplatzabzocke: Besitzschutz zwischen Recht und Missbrauch". Das Panel bestand aus OGH-Präsident Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M., LStA Mag. Hartmut Melzer (BMJ), RA Dr. Dominik Prankl (Rosenauer Prankl Barrett Rechtsanwälte), Dir.-Stv. Mag.a Schrittwieser (AK Steiermark und Ass.-Prof. Dr. Sebastian Schwamberger, LL.M. und wurde von Mag. Benedikt Kommenda (Die Presse) moderiert.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die starke Zunahme von parkplatzbezogenen Abmahnungen aufgrund von Besitzstörungsansprüchen, welche in Zukunft durch eine Gesetzesnovelle eingedämmt werden sollen. Hintergrund des Ganzen ist, dass Autofahrern bei Besitzstörungen – wie das Wenden auf Privatgrund – idR Zahlungsaufforderungen (z.B. 400 Euro) unter Androhung eines Besitzstörungsverfahrens geschickt werden. Ein solches Verfahren würden die Störer aber idR verlieren und ihnen sogar teurer kommen, weshalb die Störer den Zahlungsaufforderungen, wenn auch nicht in voller Höhe, in der Regel nachkommen. Dies hat dazu geführt, dass sich einzelne Unternehmen auf solche Besitzstörungen spezialisiert haben und sich durch die Geltendmachung von Besitzstörungsansprüchen von einzelnen (Supermarkt-)parkplätzen finanzieren, bei denen oftmals überhaupt nicht ersichtlich ist, dass das Umdrehen zu einer Besitzstörung führt.
Als Gegenmaßnahme plant die Regierung nicht nur eine Senkung der Anwaltstarife für solche Fälle, sondern auch eine Halbierung der Gerichts-Pauschalgebühren für jene, die nicht zur Verhandlung erscheinen. Ziel ist also, die Kosten eines (drohenden) Besitzstörungsverfahren für die Störer zu senken, damit die Höhe der Zahlungsaufforderungen zu drücken und so die finanzielle Attraktivität solcher Geschäftsmodelle zu reduzieren. Daneben soll der OGH angerufen werden können, damit dieser für eine einheitliche Rechtsprechung oder auch eine Geringfügigkeitsschwelle bei Besitzstörungsansprüchen sorgen zu können. Es wurde eingehend diskutiert, ob die vorgesehene Reform die passenden Mittel bereithält, um diesen Praktiken zu begegnen, ohne dabei die Geltendmachung von Besitzstörungsansprüchen an sich zu stark zu beschneiden. Ein ausführlicher Beitrag zur Veranstaltung wurde am 12.11. in der Presse veröffentlicht.