Die ReparaturRL 2024/1799 ist durch die Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2026 umzusetzen. Neben den offensichtlichen Auswirkungen auf Verbraucherseite bergen die darin enthaltenen unionsrechtlichen Anforderungen auch neue Herausforderungen auf Anbieterseite. Verkäufer:innen müssen neuen Regelungen im Gewährleistungsrecht entsprechen. Hersteller:innen müssen die Reparierbarkeit ihrer Erzeugnisse sicherstellen. Reparaturbetriebe müssen bestimmten Informationspflichten nachkommen.
Vorträge von Susanne Augenhofer (Universität Innsbruck), Johanna Croon-Gestefeld (Universität Lüneburg), Wolfgang Faber (Universität Salzburg), Katharina Huber (SFU Wien), Christoph Kronthaler (Universität Innsbruck), Carine Signal (Université de Lorraine) werden die ReparaturRL und deren Umsetzung in Österreich, Deutschland und Frankreich aus den genannten Perspektiven darstellen und kritisch beleuchten.