Doktoratsprogramm Europäisches Privatrecht
Das Doktoratsprogramm hat das Ziel, Studierende bei der Verfassung und Publikation hochwertiger Dissertationen im Bereich des Europäischen Privatrechtes zu unterstützen. Hierzu steht die Förderung des gegenseitigen interdisziplinären Austausches zwischen den teilnehmenden Doktorand:innen im Vordergrund.
Sie haben die Möglichkeit, ihre wissenschaftlichen Arbeiten im Doktoratskolloquium vor einem Fachpublikum vorzustellen. Darüber hinaus erhalten sie Informationen zu Tagungen und Konferenzen, an denen sie teilnehmen und mit namhaften in- und ausländischen Gastvortragenden in Kontakt treten können.
Dadurch haben Studierende die Chance, zusätzliche Kompetenzen durch intensive Betreuung zu erwerben.
Mitglieder
Gründungsmitglieder
Die Habilitierten des Instituts für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht:
Ao.Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat; o.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski; Univ.-Prof. Dr. Susanne Ferrari; ao.Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger; ao.Univ.-Prof. Dr. Helga Jesser-Huß; Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger; em.o.Univ.-Prof. Dr. Willibald Posch.
Mitglieder
o.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Gregor Christandl, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Walter Doralt, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
o.Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Lisa Isola, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Assoz.-Prof. Mag. Dr. Susanne Kissich, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Hofrätin Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Lovrek, Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht
Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Priv.-Doz. MMag. Dr. Martina Melcher, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser, Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht
Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. h. c. Gert Peter Reissner, Institut für Arbeits- und Sozialrecht
Assoz. Prof. MMag. Dr.iur. Barbara Steininger, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulfried Terlitza, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Mag. Dr. Johannes Zollner, Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht
Sprecher
Sprecher: Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Doralt
Stellvertretende Sprecher: Univ.-Prof. Dr. Gregor Christandl
Rechtliche Grundlagen
Veranstaltungen
Doktoratskolloquium
Das Doktoratskolloquium (DQ) gilt als Lehrveranstaltung im Dissertationsfach gem § 8 Doktoratsstudienplan 2009. Die Lehrveranstaltung ist ab dem der Verteidigung des Projekts folgenden Semester anrechenbar.
Pro Semester stellen die DoktorandInnen im Rahmen des DQ ihre Arbeit bzw. deren Fortschritt vor.
Im WS 2024/25 wird das DQ von Prof. Christandl abgehalten.
Termine s. UGO
Teilnahme am Doktoratsprogramm
Teilnahmekriterien
Die Teilnahme bzw. Mitgliedschaft am Doktoratsprogramm (DP) steht (zukünftigen) Doktorand:innen, die eine hochwertige Dissertation im Bereich des Europäischen Privatrechts verfassen möchten, offen. Dazu ist eine schriftliche Bewerbung notwendig.
Die Entscheidung über die Aufnahme in das DP kann im Anschluss an die Verteidigung des Dissertationsprojektes erfolgen.
Die Studierenden haben in jedem Semester ihres Doktoratsstudiums ein Doktoratskolloquium zu besuchen und in diesem zumindest einen kurzen Fortschrittsbericht zu leisten. Wenn in einem Semester kein Doktoratskolloquium besucht werden kann, ist ein kurzer Fortschrittsbericht an den Sprecher des DPEPR zu leisten. In jedem Studienjahr ist mindestens ein Doktoratskolloquium zu absolvieren, in dem ein Vortrag zum Dissertationsprojekt gehalten wird.
Die teilnehmenden Studierenden haben neben den Doktoratskolloquien im Rahmen der Spezialisierungslehrveranstaltungen drei Seminare zu absolvieren, die aus dem dafür vorgesehenen Lehrveranstaltungsangebot der Fakultät im Ausmaß von jeweils 5 ECTS Anrechnungspunkten zu absolvieren sind.
Die Doktorand:innen können an maximal zwei Doktoratsprogrammen teilnehmen.
Eine allfällige Unterbrechung sowie ein Abbruch der Doktorarbeit und/oder ein Ausstieg aus dem DP ist dem Sprecher innerhalb von vier Wochen zu melden.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Zertifikat über das Dekanat (ohne Notenangabe) ausgestellt.
Bitte geben Sie im Sekretariat (persönlich, telefonisch oder per E-Mail an zivilrecht(at)uni-graz.at) bekannt, wenn Sie Ihr Doktoratsstudium abgeschlossen und die Kriterien zum Erlangen eines Zertifikats erfüllt haben
Bewerbung
Für die Teilnahme ist eine Bewerbung erforderlich, die über die/den jeweiligen BetreuerIn an die Kontaktstelle des Doktoratsprogramms übermittelt werden kann. Beizulegen sind ein Motivationsschreiben und eine Beschreibung des Dissertationsprojekts.
Kontakt
Bakk.phil. Birgit Kienzl
+43 316 380 - 3589
Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
http://zivilrecht.uni-graz.at
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz