Doktoratsprogramm Europäisches Privatrecht
Das Doktoratsprogramm hat das Ziel Studierende bei der Erstellung und Publizieren hochwertiger Dissertationen im Bereich des Europäischen Privatrechtes zu unterstützen. Hierzu steht die Förderung des gegenseitigen interdisziplinären Austausches zwischen den teilnehmenden Doktorand*innen im Vordergrund. Sie haben die Möglichkeit ihre wissenschaftlichen Arbeiten im Doktoratskolloquium vor einem Fachpublikum vorzustellen. Weiter erhalten sie Informationen zu Tagungen und Konferenzen an denen sie teilnehmen, und mit namhaften in- und ausländischen Gastvortragenden in Kontakt treten können. Dadurch haben Studierende die Chance zusätzliche Kompetenzen durch intensive Betreuung zu erwerben.
![©smolaw11 - stock.adobe.com Das Bild zeigt zwei Absolventenhüte, die auf einer Weltkugel und einem Buchliegen ©smolaw11 - stock.adobe.com](https://static.uni-graz.at/fileadmin/_processed_/8/f/csm_uni-graz-zivilrecht-book-and-pencils-by-smolaw11_7fe5121d2b.jpg)
Mitglieder
Gründungsmitglieder
Die Habilitierten des Instituts für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht:
Ao.Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat; o.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski; Univ.-Prof. Dr. Susanne Ferrari; ao.Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger; ao.Univ.-Prof. Dr. Helga Jesser-Huß; Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger; em.o.Univ.-Prof. Dr. Willibald Posch.
Mitglieder
o.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Gregor Christandl, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Walter Doralt, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
o.Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Lisa Isola, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Assoz.-Prof. Mag. Dr. Susanne Kissich, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Hofrätin Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Lovrek, Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht
Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser, Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht
Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. h. c. Gert Peter Reissner, Institut für Arbeits- und Sozialrecht
Assoz. Prof. MMag. Dr.iur. Barbara Steininger, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulfried Terlitza, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Mag. Dr. Johannes Zollner, Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht
Sprecher
Sprecher: Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Doralt
Stellvertretende Sprecher: Univ.-Prof. Dr. Gregor Christandl
Rechtliche Grundlagen
Veranstaltungen
Kontakt
Für allgemeine Fragen:
Sekretariat des Instituts für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Birgit Kienzl
RESOWI, Universitätsstraße 15/D4, A-8010 Graz
Email: birgit.kienzl@uni-graz.at
Tel: ++43 316 380-3589
Fax: ++43 316 380-9425
Doktoratskolloquium
Das Doktoratskolloquium (DQ) gilt als Lehrveranstaltung im Dissertationsfach gem § 8 Doktoratsstudienplan 2009. Die Lehrveranstaltung ist ab dem der Verteidigung des Projekts folgenden Semester anrechenbar.
Pro Semester stellen die DoktorandInnen im Rahmen des DQ ihre Arbeit bzw. deren Fortschritt vor.
Im SS 2024 wird das DQ von Prof. Hinteregger abgehalten.
Termine s. UGO
Teilnahme am Doktoratsprogramm
Teilnahmekriterien
Die Teilnahme bzw. Mitgliedschaft am Doktoratsprogramm (DP) steht (zukünftigen) DoktorandInnen, die im Bereich des Europäischen Privatrechts eine hochwertige Dissertation verfassen möchten, offen. Eine schriftliche Bewerbung ist notwendig.
Die Entscheidung über die Aufnahme in das DP erfolgt im Anschluss an die Verteidigung des Dissertationsprojektes, § 6 Doktoratsstudienplan 2009 (= Curriculum).
Die Studierenden haben in vier, in der Regel aufeinanderfolgenden, Semestern am zweistündigen Doktoratskolloquium (DQ) des Instituts für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht aktiv teilzunehmen.
Die Studierenden haben im Rahmen des Spezialisierungsfaches (§ 9 des Curriculums für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften) drei Seminare zu absolvieren. Im Rahmen des DP werden nur solche Seminare angerechnet, die eine mündliche Präsentation und eine schriftliche Seminararbeit umfassen.
Die DoktorandInnen können an maximal zwei Doktoratsprogrammen teilnehmen.
Eine allfällige Unterbrechung sowie ein Abbruch der Doktorarbeit und/oder ein Ausstieg aus dem DP ist dem Sprecher innerhalb von vier Wochen zu melden.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Zertifikat über das Dekanat (ohne Notenangabe) ausgestellt.
Bewerbung
Für die Teilnahme ist eine Bewerbung erforderlich, die über die/den jeweiligen BetreuerIn an die Kontaktstelle des Doktoratsprogramms übermittelt werden kann. Beizulegen sind ein Motivationsschreiben und eine Beschreibung des Dissertationsprojekts.