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Forschen

Die Forschungsgebiete der Mitglieder des Instituts für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht sind breit gestreut und umfassen alle Gebiete des „klassischen“ Zivilrechts (= „Bürgerliches Recht“), beschränken sich aber nicht darauf.

Forschungsbereiche im klassischen Zivilrecht: Schadenersatzrecht, Vertragsrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht.

Weitere Forschungsbereiche der Institutsmitglieder: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, Privatrechtsvergleichung, Europäisches Privatrecht, Bankrecht, Verbraucherschutzrecht, Medizinrecht, Transportrecht, Umweltrecht, Wohnrecht, Internationales Handelsrecht, Beziehungen des öffentlichen Rechts zum Privatrecht, Contract Law and Behavioral Sciences, Sprache des ABGB.

Durch die intensive Kooperation des Instituts mit dem ECTIL und dem ETL (siehe oben) liegt ein besonderer FSP des Instituts im europäischen und internationalen Schadenersatzrecht. Dasselbe gilt durch das ZEP (siehe oben) für den Bereich des Europäischen Privatrechts.

Die Forschungsleistungen der Institutsmitglieder sind in Universitäts- und Fakultätsschwerpunkte eingebunden: Beispielweise ist der Instituts-FSP „Europäisierung des Privatrechts“ Teil des universitären FSP „Heterogeniät und Kohäsion“. Das Projekt „Contract Decisions of Consumers between Law and Psychology“ ist Teil des universitären Field of Excellence „Smart Regulation“ sowie des universitären FSP „Gehirn und Verhalten“.

 

 

 

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Kontakt

Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht
Universitätsstr. 15/D4, B4
A-8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3310, 3311

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