Ende Juli 2024 ist die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, kurz CS3D, in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Aus diesem Anlass veranstalten das Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der ÖAW und der Universität Graz bzw das Zentrum für Europäisches Privatrecht der Universität Graz und ECTIL gemeinsam mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) sowie der Universität Wien eine Tagung zur Verantwortlichkeit in der Lieferkette.eine Tagung zur Verantwortlichkeit in der Lieferkette.
Die Veranstaltung setzt sich insbesondere mit den in der Richtlinie vorgesehenen Pflichten und der zivilrechtlichen Haftungsregelung auseinander und soll Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und auch Praktikerinnen und Praktiker ansprechen und zusammenbringen.
Weiters wird die Tagung seitens der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer mit einem Halbtag approbiert sowie von der Steiermärkischen Notariatskammer mit 5 Stunden.